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Unterschiede zwischen fallweisen und laufenden Nebengebühren




Aufgrund der am 1. 9. 2001 eingeführten Abgeltungen für Kustoden und Klassenvorstände scheint es notwendig, die Unterschiede zwischen den sogenannten "fallweisen" und "laufenden" Nebengebühren darzustellen.





Fallweise Nebengebühren

Diese Nebengebühren werden (zumeist im Nachhinein) FÜR ein bestimmtes Monat angewiesen. Bei neuen Anlässen wird für jedes Monat ein neuer Zahlungsauftrag erstellt.

Beispiele:
Prüfungsgebühren - der zustehende Betrag wird als einmalige Zahlung FÜR ein gewisses Monat angewiesen.

Abgeltung für Betreuungslehrer/innentätigkeiten - die für die Betreuung von z.B. Unterrichtspraktikant/inn/en zustehenden Beträge werden nach den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt (Teilbeträge pro Monat der Betreuung) und als einmaliger Betrag FÜR ein Monat angewiesen.

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Laufende Nebengebühren

Diese Nebengebühren werden AB einem bestimmten Monat angewiesen. Nach der Ersteingabe werden die gebührenden Beträge in den Folgemonaten laufend angewiesen und scheinen auf dem Monatsbezugszettel auf. Dafür sind keine weiteren Aktivitäten notwendig. Erst bei Änderung der Höhe oder Wegfall des Anspruches sind weitere Eingaben/Anweisungen notwendig.

Wichtig: Wird die Erstanweisung im Nachhinein ausgeführt, wird für die verstrichenen Monate ein Nachtragsbezugszettel erstellt. In den Folgemonaten scheinen die Beträge wieder auf dem laufenden Monatsbezugszettel auf!

Beispiele:
Bildungszulage - Einmalige Anweisung AB dem dem Dienstbeginn folgenden Monat; Auszahlung mit Monatsbezug
Fahrtkostenzuschuss - Nach Ermittlung der Höhe erfolgt Anweisung AB dem ersten Gebührenmonat, laufende Auszahlung mit dem Monatsbezug

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Auswirkungen am Beispiel "Abgeltung für Kustoden und Klassenvorstände"

Abrechnungstermin: Die Abrechnung der Monatsbezüge im BRZ erfolgt ca. 14 Tage vor dem Gebühren, damit die Gelder rechtzeitig (= am 1. des Monats für pragmatisierte Beamt/inn/e/n bzw. am 15. des Monats für Vertragsbedienstete/-lehrer/innen) am Konto eintreffen!!

Überprüfung der im vorhinein ausbezahlten Abgeltungen: Das Gehaltsgesetz sieht unter gewissen Bedingungen Aliquotierungen der Abgeltungen vor bzw. können durch Vertretungen bzw. Übernahme zusätzlicher Kustodiate höhere Abgeltungen als ursprünglich angewiesen zustehen. Allerdings ist dies erst im Nachhinein durch die Monatsbilanz (Monatsabrechnung) feststellbar.

Daher werden die im Vorhinein ausbezahlten Abgeltungen nachträglich den tatsächlich zustehenden Beträgen gegenübergestellt. Dies erfolgt im Zuge der MDL-Abrechnungen.

Wozu kann dies führen:

  • Die ausbezahlten Beträge stimmen mit den zustehenden Beträgen überein
    - ergibt keine Abgeltungs-Änderung
  • Die ausbezahlten Beträge waren zu hoch (z.B. durch Abgabe eines KUST während des Monats)
    - dies ergibt einen Übergenuss
  • Die ausbezahlten Beträge waren zu niedrig (z.B. Übernahme eines KUST während des Monats)
    - dies ergibt eine Nachzahlung

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Wichtig für Nachverrechnungen: (Info für UNTIS-Zuständige)

  • Korrekturen, die AB einem gewissen Monat durchzuführen sind (d.h., die geänderten Werte sind ab diesem Monat laufend gültig) bedürfen nur EINER Abrechnung (Monat, in dem der abzurechnende Wert erstmals gültig ist).

  • Korrekturen, die FÜR ein gewisses Monat durchzuführen sind (d.h., die geänderten Werte sind nur in EINEM Monat aufgrund vorübergehender Abgabe oder Übernahme von Kustodiaten oder Ordinariaten gültig) bedürfen auch der Abrechnung des Folgemonats (damit die danach gültigen Werte wieder hergestellt werden); stehen in den Folgemonaten immer wieder unterschiedliche Beträge zu, ist bei einer Nachverrechnung jedes einzelne Folgemonat erneut abzurechnen!!

Übergabewerte: Zur Abrechnung übergeben werden aus dem den Schulen zur Verfügung stehenden Programm (UNTIS) keine Euro-Beträge, sondern nur das Vielfache oder die aliquoten Anteile von "eins" je Lehrverpflichtungsgruppe.

Bei Übergabe von 1,000 der Lehrverpflichtungsgruppe II werden durch das Abrechnungsprogramm des BRZ für L1-Lehrer/innen ab 1.1.2003 149,6 € je Monat ausbezahlt. Bei Übergabe von 0,500 wird folgerichtig nur die Hälfte ausbezahlt.

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1. Beispiel:

Aktion Auswirkung
  Datum Pragmatische Lehrer/innen

Vertragslehrer/innen

Erste Anweisung mit "OK-File" 25. Oktober Nachzahlung für die Monate September, Oktober und  November (siehe Abrechnungstermin!) Nachzahlung für die Monate September und Oktober (Novemberbezug noch nicht fällig!)
    danach laufende Anweisung der Beträge; vom Abrechnungssystem des BRZ werden die Gebühren bis 30.6. des Folgejahres befristet




2. Beispiel:

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Erste Anweisung mit "MDL-File" 10. November Nachzahlung für die Monate September, Oktober und  November  Nachzahlung für die Monate September, Oktober und auch November (siehe Abrechnungstermin!)
    danach laufende Anweisung der Beträge; vom Abrechnungssystem des BRZ werden die Gebühren bis 30.6. des Folgejahres befristet

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3. Beispiel:

A.1) Erstanweisung

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Anweisung einer Abgeltung für Klassenvorstände  (LVPfl. Gr. II) 25. Oktober Auszahlung von 448,8 €!  (Nachzahlung für die Monate 09, 10 und 11) Auszahlung von 299,2 €!
(Nachzahlung für die Monate 09, 10; Novemberbezug noch nicht fällig!)

A.2) Korrektur

A.2.1) Reduzierung des Anspruches

Durch Abgabe des Ordinariats an einen anderen Kollegen gebühre für Oktober nur ein aliquoter Anteil von 13/30 (=0,433) der Abgeltung! 
Für die Abrechnung ist es unerheblich, ob diese Aliquotierung 
a) durch die dauernde Übergabe am 14. Oktober erfolgt oder aber 
b) durch vorübergehende Abgabe für die Dauer von 17 Tagen innerhalb des Monats oder
c) ob dieser aliquote Anteil aufgrund von Datenfehleingaben oder Programmfehler zustande kommt

Die Korrektur wirkt - da laufende Nebengebühr - für alle Monate, für die die Monatsbezugsanweisung bereits erfolgt ist, wobei der entstehende Übergenuss für jedes der betroffenen Monate anteilsmäßig gleich hoch ist !!

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Anweisung mit Oktober-MDL 10. November Übergenuss von 169,6 € * (Anteilig für Monate 10 und 11) Übergenuss von 169,6 € *
(Anteilig für Monate 10 und 11)
Anweisung mit Oktober-MDL 25. November Übergenuss von 254,4 €  * (Anteilig für Monate 10, 11 und 12) Übergenuss von 169,6 €  *
(Anteilig für Monate 10 und 11)
Anweisung mit Oktober-MDL 5. Dezember Übergenuss von 254,4 €  * (Anteilig für Monate 10, 11 und 12) Übergenuss von 254,4 €  *
(Anteilig für Monate 10, 11 und 12)
    danach laufende Anweisung der nun reduzierten Beträge bis 30.6. (falls keine weiteren Änderungen der Ansprüche erfolgen sollten)

* Übergenuss (17/30 von 149,6 €) je Monat 84,8 €;  multipliziert mit der Zahl der betroffenen Monate ergibt die Gesamtsumme!

A.2.2) Wiederherstellung des ursprünglichen Anspruches
Die Reduzierung sei aufgrund des unter A.2.1b) genannten Grundes entstanden. Daher gebühren ab November wieder die vollen Beträge

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Anweisung mit November-MDL 7. Dezember Nachzahlung von 169,6 €! (Anteilig für Monate 11 und 12) Nachzahlung von 169,6 €!
(Anteilig für Monate 11 und 12)
Anweisung mit November-MDL 18. Dezember Nachzahlung von 254,4 €! (Anteilig für Monate 11, 12 und 01) Nachzahlung von 169,6 €!
(Anteilig für Monate 11 und 12)
    danach laufende Anweisung der vollen Beträge bis 30.6. (falls keine weiteren Änderungen der Ansprüche erfolgen sollten)

* Nachzahlung (17/30 von 149,6 €) je Monat 84,8 €;  multipliziert mit der Zahl der betroffenen Monate ergibt die Gesamtsumme!

A.3.) Beispielhafte Gesamtrechnung (Daten aus A.1.  und A.2.)

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Erstanweisung 25. Oktober Auszahlung von 448,8 €
(für 09, 10, 11)
Auszahlung von 299,2 €
(für 09, 10)
Bezugsliquidierung November 1. November - Auszahlung von 149,6 €
Bezugsliquidierung Dezember 15. November Auszahlung von 149,6 € -
Oktober-
Abrechnung
25. November Übergenuss von 254,4 € (Anteilig für Monate 10, 11 und 12) Übergenuss von 169,6 €
(Anteilig für Monate 10 und 11)
Bezugsliquidierung Dezember 1. Dezember - Auszahlung von 64,8 €
Bezugsliquidierung Jänner 15. Dezember Auszahlung von 64,8 € -
November-
Abrechnung
18. Dezember Nachzahlung von 254,4 € (Anteilig für Monate 11, 12 u. 01) Nachzahlung von 169,6 €
(Anteilig für Monate 11 und 12)
Gesamt: 18. Dezember 663,2 € 513,6 €  (Jänner gebührt noch nicht)

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B.1) Erhöhung des Anspruches/Neu entstandener Anspruch

Durch Übernahme des Ordinariats für einen abwesenden Kollegen gebühre für Oktober ein aliquoter Anteil von 24/30 (=0,800) der Abgeltung! 
Für die Abrechnung ist es unerheblich, ob diese Aliquotierung 
a) durch die dauernde Übernahme am 7. Oktober erfolgt oder aber 
b) durch vorübergehende Übernahme für die Dauer von 24 Tagen innerhalb des Monats oder
c) ob dieser aliquote Anteil aufgrund von Datenfehleingaben oder Programmfehler zustande kommt

Die Erhöhung wirkt - da laufende Nebengebühr - für alle Monate, für die die Monatsbezugsanweisung bereits erfolgt ist, wobei die entstehende Nachzahlung für jedes der betroffenen Monate anteilsmäßig gleich hoch ist!!

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Anweisung mit Oktober-MDL 10. November Nachzahlung von 239,4 €  * (Anteilig für Monate 10 und 11) Nachzahlung von 239,4 €  *
(Anteilig für Monate 10 und 11)
Anweisung mit Oktober-MDL 25. November Nachzahlung von 359,1 €  * (Anteilig für Monate 10, 11 und 12) Nachzahlung von 239,4 €  *
(Anteilig für Monate 10 und 11)
    danach laufende Anweisung der vollen Beträge bis 30.6. (falls keine weiteren Änderungen der Ansprüche erfolgen sollten)

* Nachzahlung (24/30 von 149,6 €) je Monat 119,7 €;  multipliziert mit der Zahl der betroffenen Monate ergibt die Gesamtsumme!

 

B.2) Reduzierung des Anspruches

Die Anweisung sei aufgrund des unter B.1 b) genannten Grundes entstanden. Daher gebührt ab November die Abgeltung nicht mehr.

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Anweisung mit November-MDL 7. Dezember Übergenuss von 239,4 €  * (Anteilig für Monate 11 und 12) Übergenuss von 239,4 € *
(Anteilig für Monate 11 und 12)
Anweisung mit November-MDL 18. Dezember Übergenuss von 359,1 € * (Anteilig für Monate 11, 12 und 01) Übergenuss von 239,4 €  *
(Anteilig für Monate 11 und 12)

* Übergenuss (24/30 von 149,6 €) je Monat 119,7 €;  multipliziert mit der Zahl der betroffenen Monate ergibt die Gesamtsumme!

 

B.3.) Beispielhafte Gesamtrechnung (Daten aus B.1.  und B.2.)

Aktion Auswirkung
 

Datum

Pragmatische Lehrer/innen Vertragslehrer/innen
Anweisung mit Oktober-MDL 25. November Nachzahlung von 359,1 €  (Anteilig für Monate 10, 11 und 12) Nachzahlung von 239,4 €
(Anteilig für Monate 10 und 11)
Bezugsliquidierung Dezember 1. Dezember - Auszahlung von 119,7 €
Bezugsliquidierung Jänner 15. Dezember Auszahlung von 119,7 € -
Anweisung mit November-MDL 18. Dezember Übergenuss von 359,1 € (Anteilig für Monate 11, 12 und 01) Übergenuss von 239,4 €
(Anteilig für Monate 11 und 12)
Gesamt: 18. Dezember 119,7 € 119,7 € 




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Beitrag vom:
20.11.2008

Ansprechperson:
Sekretariat: Elisabeth Reitmeier

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