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Grundsatzerklärung





Grundsatzerklärung
des Landesschulrates für Steiermark

 

Schulentwicklung Steiermark

Die gestiegenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Herausforderungen, mit denen unsere Schulen konfrontiert sind, erzeugen einen spürbaren Innovationsdruck, der am besten mit einer systematischen Schulentwicklung aufgegriffen werden kann. Autonomie, Lehrplan 2000 oder Integration sind Beispiele für aktives Zugehen auf diese neuen Aufgabenstellungen.

Eine erfolgversprechende Schulentwicklung darf die beteiligten Schulen nicht in ein vorgefertigtes Muster pressen und ihnen einen festgelegten Gang der Schulentwicklung aufzwängen, sondern sie muss vielmehr auf Tradition, Eigenart, schulspezifischem Leitbild und Schulprofil aufbauen sowie auf Personalressourcen, auf bereits vorhandene Entwicklungsvorhaben Bedacht nehmen und genug Platz für eine eigenständige Entwicklung lassen, die nicht immer kontinuierlich, sondern manchmal auch schubweise erfolgen kann.

Jedenfalls sind aber zwei Eckpunkte der Schulentwicklung unverzichtbar, wenn diese erfolgreich sein soll:

Schulprogramm
Das Schulprogramm, das eine mittelfristige Gültigkeit aufweist, ist gleichsam das Regiebuch der Schulentwicklung, indem es jene gemeinsam erstellte Ziele und Schwerpunkte, deren Erreichung und Umsetzung festhält, denen an der Schule Vorrang zukommt. Das Schulprogramm hat den Zweck, die Gesamtentwicklung der Schule systematischer und effektiver zu gestalten und Möglichkeit zur Mitwirkung und Identifikation für alle Beteiligten zu sichern.
Evaluationsmaßnahmen

Die Evaluationsmaßnahmen beziehen sich sowohl auf die Qualität der gesamten Schule (Schulrecherche) als auch auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der einzelnen Lehrer (Individualfeedback). Evaluationsmaßnahmen überprüfen, ob die in die Schulentwicklung gesetzten Erwartungen eintreten und ob Energien richtig eingesetzt werden. Evaluation macht somit die Erreichung gesetzter Ziele sichtbar und dient als Werkzeug, um Schulentwicklungsprogramme anzukurbeln, zu gestalten und umzusetzen.

Die angestrebte Qualitätsentwicklung der einzelnen Schule stellt auch neue Anforderungen an die Schulaufsicht, welche die Qualität der Schulprogramme, ihre thematische Vielfalt und die Prozesse der Schulentwicklung an den einzelnen Schulen zu bewerten hat (Metaevaluation).

Steirische Schulen haben sich diesen Entwicklungen schon bisher engagiert und innovativ gestellt. In allen Schularten und an vielen Schulen wurden Konzepte und Modelle entwickelt, um strukturierte und prozesshafte Schulentwicklung voran zu treiben. Viele dieser Ansätze sind österreichweit und darüber hinaus beispielgebend.

Es ist Aufgabe und Verantwortung des Landesschulrates für Steiermark, Schulentwicklung und Qualitätsmanagement im Bildungswesen zu fördern und zu begleiten.

Gleichzeitig ermuntert der Landesschulrat für Steiermark alle Schulen des Landes, in Entwicklungsprozesse einzusteigen oder diese fortzusetzen und sich an diesem gemeinsamen regionalen Entwicklungsprogramm zu beteiligen.





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