
Grundsatzerklärung
des Landesschulrates für Steiermark
| Schulentwicklung Steiermark |
Die gestiegenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Herausforderungen, mit denen unsere Schulen konfrontiert sind, erzeugen einen spürbaren Innovationsdruck, der am besten mit einer systematischen Schulentwicklung aufgegriffen werden kann. Autonomie, Lehrplan 2000 oder Integration sind Beispiele für aktives Zugehen auf diese neuen Aufgabenstellungen. Eine erfolgversprechende Schulentwicklung darf die beteiligten Schulen nicht in ein vorgefertigtes Muster pressen und ihnen einen festgelegten Gang der Schulentwicklung aufzwängen, sondern sie muss vielmehr auf Tradition, Eigenart, schulspezifischem Leitbild und Schulprofil aufbauen sowie auf Personalressourcen, auf bereits vorhandene Entwicklungsvorhaben Bedacht nehmen und genug Platz für eine eigenständige Entwicklung lassen, die nicht immer kontinuierlich, sondern manchmal auch schubweise erfolgen kann. Jedenfalls sind aber zwei Eckpunkte der Schulentwicklung unverzichtbar, wenn diese erfolgreich sein soll:
Steirische Schulen haben sich diesen Entwicklungen schon bisher engagiert und innovativ gestellt. In allen Schularten und an vielen Schulen wurden Konzepte und Modelle entwickelt, um strukturierte und prozesshafte Schulentwicklung voran zu treiben. Viele dieser Ansätze sind österreichweit und darüber hinaus beispielgebend. Es ist Aufgabe und Verantwortung des Landesschulrates für Steiermark, Schulentwicklung und Qualitätsmanagement im Bildungswesen zu fördern und zu begleiten. Gleichzeitig ermuntert der Landesschulrat für Steiermark alle Schulen des Landes, in Entwicklungsprozesse einzusteigen oder diese fortzusetzen und sich an diesem gemeinsamen regionalen Entwicklungsprogramm zu beteiligen. | ||||||||||||
