Die Pädagogische Abteilung ist zuständig für:
* Mitwirkung in Angelegenheiten des Unterrichtes und der Erziehung
* Mitverantwortung für Lehrerfort- und Weiterbildung
* Beratung, Konfliktlösung, Evaluation
* Wahrnehmung der pädagogischen Aufgaben als Schulbehörde 2. Instanz (für Privat- und Realschulen in 1. Instanz)
* Angelegenheiten der Lehrpläne, Lehrfächerverteilung und Leistungsbeurteilung
* Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung
* Schulpartnerschaftsbetreuung
* Berufungen nach dem SchUG
* Aufsichtbeschwerden
* Gutachtliche Äußerungen bzw. Stellungnahmen in folgenden Bereichen:
> Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Schulen
> Schulorganisation
> Schulpflicht und Schulzeit
> Erstellung des Stellenplanes
> Planung, Betreuung und Kontrolle von Schulversuchen
> Legistische Vorhaben
> Personalangelegenheiten der LehrerInnen
