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Hierarchie:   Landesschulrat, Zielgruppe, LehrerInnen, Allgemein bildende Pflichtschulen,



Pädagogische Abteilung der Allgemein bildenden Pflichtschulen

Die Pädagogische Abteilung ist zuständig für:

* Mitwirkung in Angelegenheiten des Unterrichtes und der Erziehung
* Mitverantwortung für Lehrerfort- und Weiterbildung
* Beratung, Konfliktlösung, Evaluation
* Wahrnehmung der pädagogischen Aufgaben als Schulbehörde 2. Instanz (für Privat- und     Realschulen in 1. Instanz)
* Angelegenheiten der Lehrpläne, Lehrfächerverteilung und Leistungsbeurteilung
* Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung
* Schulpartnerschaftsbetreuung
* Berufungen nach dem SchUG
* Aufsichtbeschwerden
* Gutachtliche Äußerungen bzw. Stellungnahmen in folgenden Bereichen: 
             > Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Schulen 
             > Schulorganisation 
             > Schulpflicht und Schulzeit
             > Erstellung des Stellenplanes
             > Planung, Betreuung und Kontrolle von Schulversuchen
             > Legistische Vorhaben
             > Personalangelegenheiten der LehrerInnen





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