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LandesschulratServiceSchülerbeihilfeErmäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen

Schülerbeihilfe




Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen

Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich (gilt für Bundesschulen - Unterstufe).
Eine Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages (bei Bundesschülerheimen) ist ebenfalls möglich.

Der Beitrag beträgt € 88,00.
Die Kosten für die Verpflegung werden von der Schulleitung bekannt gegeben.
Alle Beiträge sind 10 x je Unterrichtsjahr zu entrichten.


Die Beiträge ermäßigen sich wie folgt:

bei einem jährlichen Einkommen

Betreuungsbeitrag monatlich
Ermäßigung in %

bis 11.222,99

100

von 11.223,00 bis 12.626,99

90

von 12.627,00 bis 13.889,99

80

von 13.890,00 bis 15.011,99

70

von 15.012,00 bis 15.993,99

60

von 15.994,00 bis 16.881,99

50

von 16.882,00 bis 17.676,99

40

von 17.677,00 bis 18.378,99

30

von 18.379,00 bis 18.986,99

20

von 18.987,00 bis 19.500,00

10

Bei nur tageweiser Anmeldung zum Besuch des Betreuungsteiles in ganztägigen Schulformen oder Nachmittagsbetreuung in Schülerheimen ermäßigt sich der Betreuungsbeitrag:

Anmeldung für

Betreuungsbeitrag

1 Tag: 30 % des festgesetzten Betrages
2 Tage: 40 % des festgesetzten Betrages
3 Tage: 60 % des festgesetzten Betrages
4 Tage: 80 % des festgesetzten Betrages

  • Antragsstellung: Die Antragsformulare und Informationsblätter liegen in der betreffenden Schule auf.

  • Antragsfrist: Die Anträge auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in diese Schulform bei der Direktion abgegeben werden.



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Beitrag vom:
17.09.2007

Ansprechperson:
Gertrude Mayr

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