Voraussetzungen für Besondere Schulbeihilfe für Schüler einer höheren Schule für Berufstätige im Prüfungsstadium
Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
Besuch einer höheren Schule für Berufstätige
mindestens einjährige Berufstätigkeit vor deren Einstellung
Einstellung der Berufstätigkeit (Kündigung oder Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge) 6 Monate (oder kürzer) vor Beginn der abschließenden Prüfung zum Zweck der Vorbereitung dieser Prüfung.
Antragstellung: Die Antragsformulare und Informationsblätter liegen in der betreffenden Schule auf.
Antragsfrist: Die Anträge auf besondere Schulbeihilfe sind kurz vor oder nach Einstellung der Berufstätigkeit beim Landesschulrat für Steiermark einzubringen, spätestens jedoch bis zum Beginn der mündlichen abschließenden Prüfung.