Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen
Voraussetzungen für Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen
Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers oder EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, Personen aus anderen Staaten, wenn der Nachweis erbracht wird, dass zumindest ein Elternteil durch wenigstens 5 Jahre den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat und einkommensteuerpflichtig war oder Konventionsflüchtlinge.
Besuch einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
Bedürftigkeit (im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes - jährliche Bemessungsgrundlage € 14.024,60). Der Höchstbetrag an Unterstützung beträgt € 180,--
Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Schulveranstaltung (Sportwoche, Projektwoche, Abschlusslehrfahrt, Schüleraustausch usw.)
Antragstellung: Die Antragsformulare samt Beiblättern und Elternmerkblatt liegen in den Schulen auf.
Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 31.3. des betreffenden Schuljahres.