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Hierarchie:   Landesschulrat, Zielgruppe, Eltern, Schülerbeihilfe,



Schülerbeihilfe
Aufgabenbereich

Aufgabe unserer Unterabteilung ist es, Schülerbeihilfenanträge auf Anspruchsvoraussetzungen, die im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt sind, zu überprüfen, zu berechnen und bescheidmäßig zu erledigen.

Neben

bearbeiten wir auch Anträge auf Gewährung von

Antragsformulare und Informationsblätter liegen in den betreffenden Schulen auf, Details finden Sie auch auf der Schülerbeihilfen-Infoseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!





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