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Schülerunterstützungen

zur Teilnahme an Schulveranstaltungen



Voraussetzungen für Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers oder EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, Personen aus anderen Staaten, wenn der Nachweis erbracht wird, dass zumindest ein Elternteil durch wenigstens 5 Jahre den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat und einkommensteuerpflichtig war oder Konventionsflüchtlinge.


  • Besuch einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule


  • Bedürftigkeit (im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes - jährliche Bemessungsgrundlage € 14.024,60). Der Höchstbetrag an Unterstützung beträgt € 180,-- 


  • Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Schulveranstaltung (Sportwoche, Projektwoche, Abschlusslehrfahrt, Schüleraustausch usw.)

    • Antragstellung: Die Antragsformulare samt Beiblättern und Elternmerkblatt liegen in den Schulen auf.

    • Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 31.3. des betreffenden Schuljahres.



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Beitrag vom:
31.07.2008

Ansprechperson:
Gertrude Mayr

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