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LandesschulratLehrerInnenSchülerbeihilfe

Schülerbeihilfe




Aufgabenbereich

Aufgabe unserer Unterabteilung ist es, Schülerbeihilfenanträge auf Anspruchsvoraussetzungen, die im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt sind, zu überprüfen, zu berechnen und bescheidmäßig zu erledigen.

Neben

  • Schulbeihilfe (Anspruch ab der 10.Schulstufe),
  • Heimbeihilfe (Anspruch ab der 9. Schulstufe)
  • und Fahrtkostenbeihilfen (Anspruch ab der 9. Schulstufe)
bearbeiten wir auch Anträge auf Gewährung von
  • Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen für Schüler an AHS und BMHS,
  • besondere Schulbeihilfe für Studierende an höheren Schulen für Berufstätige im Prüfungsstadium
  • und Ermäßigungen des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen.

Antragsformulare und Informationsblätter liegen in den betreffenden Schulen auf, Details finden Sie auch auf der Schülerbeihilfen-Infoseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!




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Beitrag vom:
17.09.2007

Ansprechperson:
Gertrude Mayr

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