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Hierarchie: Landesschulrat,
Zielgruppe,
LehrerInnen,
Schülerbeihilfe,
Schülerbeihilfe
Aufgabenbereich
Aufgabe unserer Unterabteilung ist es, Schülerbeihilfenanträge auf Anspruchsvoraussetzungen, die im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt sind, zu überprüfen, zu berechnen und bescheidmäßig zu erledigen.
Neben
- Schulbeihilfe (Anspruch ab der 10.Schulstufe),
- Heimbeihilfe (Anspruch ab der 9. Schulstufe)
- und Fahrtkostenbeihilfen (Anspruch ab der 9. Schulstufe)
bearbeiten wir auch Anträge auf Gewährung von
- Schülerunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen für Schüler an AHS und BMHS,
- besondere Schulbeihilfe für Studierende an höheren Schulen für Berufstätige im Prüfungsstadium
- und Ermäßigungen des Betreuungsbeitrages für ganztägige Schulformen.
Antragsformulare und Informationsblätter liegen in den betreffenden Schulen auf, Details finden Sie auch auf der Schülerbeihilfen-Infoseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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