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Die Pädagogische Abteilung ist zuständig für:
* Mitwirkung in Angelegenheiten des Unterrichtes und der Erziehung * Mitverantwortung für Lehrerfort- und Weiterbildung * Beratung, Konfliktlösung, Evaluation * Wahrnehmung der pädagogischen Aufgaben als Schulbehörde 2. Instanz (für Privat- und Realschulen in 1. Instanz) * Angelegenheiten der Lehrpläne, Lehrfächerverteilung und Leistungsbeurteilung * Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung * Schulpartnerschaftsbetreuung * Berufungen nach dem SchUG * Aufsichtbeschwerden * Gutachtliche Äußerungen bzw. Stellungnahmen in folgenden Bereichen: > Errichtung, Erhaltung und Auflassung von Schulen > Schulorganisation > Schulpflicht und Schulzeit > Erstellung des Stellenplanes > Planung, Betreuung und Kontrolle von Schulversuchen > Legistische Vorhaben > Personalangelegenheiten der LehrerInnen
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